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Wir ermitteln für Sie:

Diebstahl / Privat und Gewerblich

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Ermittlung bei Bedrohung, Erpressung und Beleidigung

Ermittlungen bei Unterhalts- u. Sorgerecht

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„Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die durch den beauftragten Detektiv getroffenen Feststellungen nach den Umständen des Einzelfalls notwendig und nicht anderweitig einfacher zu erlangen waren, was durch Vorlage des Ermittlungsberichts und spezifischer Abrechnung glaubhaft zu machen ist…“ OLG München, 18.6.93, 11 W 1592

Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur  zweckentsprechenden  Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der  Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstelle  ermittelt und die von ihm getroffene Feststellung die prozessuale Stellung des  Unterhaftpflichtigen vorteilhaft verändern kann. OLG Schleswig, 10.02.92, 15 WF 218/91

Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht  nachweisbaren schwerwiegenden  Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt  erstattungsfähig sein.  OLG Stuttgart, 16.03.89, 8WF 96/88

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